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über mich

Sind Sie auch schon gerüstet für den Energie-Pass ?

Energieberatung


Dieser gilt nicht nur für Neubauten sondern auch für alle Altbauten!

Beim Verkauf einer Immobilie ist er als Verbraucherschutz für den Käufer vorzulegen.
Hiernach sollen die Energieverbrauchswerte der Immobilien ermittelt und aufgeschlüsselt werden.

Mit der Eintragung in die Datenbank der Deutschen Energieagentur (Denar) bin ich berechtigt, Energiepässe auszustellen: Aussteller-Nummer: 511103.
Für die Erstellung eines Energiepasses können Sie mich gerne ansprechen!
Energieeinsparverordnung (EnEV 2002)
NACHRÜSTUNG:

- Heizkessel vor 1.10.78 eingebaut - FRIST 31.12.2006
nicht zutreffend, wenn Niedertemperatur-Brennwertkessel
oder < 4KW bzw >400 KW

ungedämmte Warmwasserleitungen und Heizleitungen
nachträglich dämmen, Frist 31.12.2005

zugängliche Spitzbodendecken
nachträglich dämmen U< 0,30 Watt/(m2K) Frist 31.12.2005

Ausnahme:
ein selbstbewohntes EFH und ZFH
Nachrüstung allerdings beim Verkauf der Immobilie
Käufer sollten darauf achten und Nachweise verlangen.

Neuwertige HZ-Anlagen benötigen eine CE Kennzeichnung.

Altbauten, die umgebaut werden, unterliegen ebenso der neuen EnEV.
Zusatzkosten beachten wegen möglicher Nachrüstung

Für Neubauten und Altbauten, die wesentlich verändert werden, muß ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Dieser weist entsprechende Berechnungen für den Jahres-Primärenenergiebedarf, sowie die Werte der Transmissionswärmeverluste, die Anlagenaufwandszahlen der HZ, Warmwasserbereitung und Lüftung nach.

U-Wert (ehemalig K-Wert) bei Innentemp. > 19 Grad
Außenwände normal U max = 0,45
Außenwände verkleidet U max = 0,35

Fenster normal U max = 1,7
Verglasung U max = 1,5

Decken normal U max = 0,30

Dächer U max = 0,25

gegen unbeheizte Räume Umax = 0,50

Mit der EnEV ist eine Reduzierung des Energiebedarfs von ca. 25 % erfolgt, dies entsprach vor der Rechtswirksamkeit der Verordung einem Niedrigenergiehaus, d.h. Gebäude, die 2003 erstellt werden, müssen nicht unbedingt der EnEV entsprechen, wenn der Bauantrag vor Feb. 2002 gestellt wurde. Ausnahme Niedrigenergiehäuser. Als Nachweis hilft der Wärmeschutznachweis.

Dipl. Ing. Ch. Ruhrmann, Architektur & Immobilienverwaltung, www.artehaus.de

 
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