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Sind Sie auch schon gerüstet für den Energie-Pass ?

Dieser gilt nicht nur für Neubauten sondern auch für alle Altbauten!
Beim Verkauf einer Immobilie ist er als Verbraucherschutz für den Käufer vorzulegen. Hiernach sollen die Energieverbrauchswerte der Immobilien ermittelt und aufgeschlüsselt werden.
Mit der Eintragung in die Datenbank der Deutschen Energieagentur (Denar) bin ich berechtigt, Energiepässe auszustellen: Aussteller-Nummer: 511103.
Für die Erstellung eines Energiepasses können Sie mich gerne ansprechen!
Energieeinsparverordnung (EnEV 2002)
NACHRÜSTUNG:
- Heizkessel vor 1.10.78 eingebaut - FRIST 31.12.2006 nicht zutreffend, wenn Niedertemperatur-Brennwertkessel oder < 4KW bzw >400 KW
ungedämmte Warmwasserleitungen und Heizleitungen nachträglich dämmen, Frist 31.12.2005
zugängliche Spitzbodendecken nachträglich dämmen U< 0,30 Watt/(m2K) Frist 31.12.2005
Ausnahme: ein selbstbewohntes EFH und ZFH Nachrüstung allerdings beim Verkauf der Immobilie Käufer sollten darauf achten und Nachweise verlangen.
Neuwertige HZ-Anlagen benötigen eine CE Kennzeichnung.
Altbauten, die umgebaut werden, unterliegen ebenso der neuen EnEV. Zusatzkosten beachten wegen möglicher Nachrüstung
Für Neubauten und Altbauten, die wesentlich verändert werden, muß ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Dieser weist entsprechende Berechnungen für den Jahres-Primärenenergiebedarf, sowie die Werte der Transmissionswärmeverluste, die Anlagenaufwandszahlen der HZ, Warmwasserbereitung und Lüftung nach.
U-Wert (ehemalig K-Wert) bei Innentemp. > 19 Grad Außenwände normal U max = 0,45 Außenwände verkleidet U max = 0,35
Fenster normal U max = 1,7 Verglasung U max = 1,5
Decken normal U max = 0,30
Dächer U max = 0,25
gegen unbeheizte Räume Umax = 0,50
Mit der EnEV ist eine Reduzierung des Energiebedarfs von ca. 25 % erfolgt, dies entsprach vor der Rechtswirksamkeit der Verordung einem Niedrigenergiehaus, d.h. Gebäude, die 2003 erstellt werden, müssen nicht unbedingt der EnEV entsprechen, wenn der Bauantrag vor Feb. 2002 gestellt wurde. Ausnahme Niedrigenergiehäuser. Als Nachweis hilft der Wärmeschutznachweis.
Dipl. Ing. Ch. Ruhrmann, Architektur & Immobilienverwaltung, www.artehaus.de
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